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An Techniker Krankenkasse z.H.v. Frau ..... Postfach 4954 90027 Nürnberg 13.2.09
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 12.02.09, betreffend meiner Rechnung für Frau ...., darf ich Ihnen erfreulicherweise mitteilen: die von Frau ..... in meiner Praxis bezahlten 40 Euro für einen von ihr gewünschten Zweitkontakt können gerne von ihr in meiner Praxis jederzeit wieder abgeholt werden, ich werde ihr den Betrag rückerstatten. Bitte setzen Sie Ihr Mitglied ...... davon in Kenntnis. Begründung: -Auf der mir vorliegenden Rechnung hat Frau .... keine Unterschrift geleistet. Dieser Fehler ist mir bzw. meinen Mitarbeiterinnen anzulasten; AUSSCHLIESSLICH deswegen erhält Frau ... die 40 Euro zurück. -Dank Ihres freundlichen Schreibens habe ich die entsprechende Vorlage in meiner Software dahingehend geändert, dass der Abschnitt „ Ich versuche ggf. diese Rechnung zwecks Kostenerstattung …“ gestrichen wurde. Dafür meinen herzlichen Dank, weiss ich doch inzwischen, dass Ihnen das tatsächlich nicht möglich ist.
Zur Sache: -Danke für Ihren Hinweis auf meine vertragsärztlichen Pflichten. Als ich meine vertragsärztliche Verpflichtung unterschrieben habe, war von einem Regelleistungsvolumen für 16 Euro für eine kurative Patientin noch keine Rede !! ICH HÄTTE DIESEN VERTRAG MIT DEN GEGENWÄRTIGEN BEDINGUNGEN NIE UNTERSCHRIEBEN !!! -Bin gerade dabei, meine Zulassungen für meine Praxisbesonderheiten wie Ultraschalluntersuchungen des inneren Genitale, Dopplersonographie des weiblichen Genitaltraktes, Mammasonographie, psychosomatische Grundversorgung, onkologisch verantwortlicher Arzt, erweiterte Missbildungsdiagnostik in der Schwangerschaft, Dopplersonographie in der Schwangerschaft etc. zurückzugeben. Die KV wird voraussichtlich in kurzer Zeit von mir davon in Kenntnis gesetzt werden, dass meinerseits überhaupt kein Bedürfnis besteht, diese Leistungen weiter zu GKV-Bedingungen anzubieten und dass ich diese Zulassungen mit Dank zurückgeben werde, um nicht zukünftig zu diesen Bedingungen diese Leistungen anbieten zu müssen. -Ich arbeite intensiv daran, auch meine vertragsärztliche Tätigkeit möglichst kurzfristig zu beenden; natürlich weiss ich, dass Sie für die Bedingungen nichts können – ich kann aber auch nichts dafür und für ein RLV von 16 Euro kurative Leistungen unbegrenzt in einem Quartal anbieten-nach Abzug von Praxisunkosten und Steuern resultieren aus einem RLV von 16 Euro nämlich 5 !! EURO VERDIENST ! Und dafür soll ich Ihre Mitglieder ein Quartal lang mit 1,2,3,4,5,.. Kontakten sowie Ultraschall, Mehrfachberatungen, … behandeln ? IN WORTEN: SELBST BEI EINEM MEHRFACHKONTAKT INKL. ALLER LEISTUNGEN WERDE ICH MIT PAT. WIE FRAU ... 5!! EURO VERDIENEN !! Sollte der EBM beschliessen, nächstes Jahr jeder Patientin noch beispielsweise 20 Euro auszubezahlen, wenn Sie in meine Praxis kommt, so sind Sie sicherlich der Meinung, dass ich auch dies noch leisten muss. Wenn es denn im SGB V steht… Kann denn das alles noch wahr sein ?? -Da ich hoffentlich!!! bald meine vertragsärztliche Tätigkeit zu beenden wünsche, wäre es sicherlich Frau .... und allen Ihren weiteren Mitgliedern zu empfehlen, sich doch bereits jetzt einen neuen Frauenarzt zu suchen, der gerne unter den gegenwärtigen Zuständen arbeiten möchte. Sie sollten nur zur Sicherheit darauf hinweisen, dass wahrscheinlich auch dieser Kollege nicht mehr lange am Markt sein wird .. ist doch erwünscht ?! -Bin sehr dankbar für Ihre „Forderungen“ und „Wir weisen Sie darauf hin..“ – Formulierungen. Und natürlich auch für Ihren dankenswerten Hinweis, dass ich „rechtswidrig“ arbeite. Und natürlich muss ich „uneingeschränkt“ den Sachleistungsanspruch Ihrer Kunden erfüllen. Ich bin so froh, dass man mir endlich mitteilt und mich natürlich auch dankenswerterweise belehrt, was ich tun muss! Wir Ärzte sind ja so doof-die Typen muss man mal bisschen in Schwung bringen !! Nur mal so zum Verständnis: sind Ihre Kunden auch meine Kunden ? Wer bringt denn eigentlich die Leistung ? Wer bestimmt, was notwendig ist ? Sie, Ihre Kundin oder ich ? Ich rede von ärztlicher Leistung, sind Sie oder Ihre Kundin der Lage zu entscheiden, was notwendig ist ? Verantworten Sie das auch ? Oder sind wir Ärzte die Entscheider, wann welche Leistung notwendig ist ? Kennen Sie die GOÄ ? Ich arbeite gerne, aber zu meinen Bedingungen ! Lade Sie gerne in meine Praxis ein, machen Sie sich ein Bild, ich glaube, dass auch Ihre MVZ`s dort nicht mithalten können – was Leistung, Ambiente, Termintreue etc angeht. Schon seit 2005 zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000(2008) Noch ein freundlicher Tip. Bitte ersparen Sie mir Ihre freundlichen Belehrungen zum Thema Vertagsarztrecht. Habe mich wie die meisten meiner haus- und fachärztlichen Kollegen schon längst innerlich davon gelöst – der rechtliche Schritt wird aller Voraussicht nach in Kürze folgen. Hier im Allgäu arbeiten wir kräftig daran, ein regionales Ärztenetz zu etablieren, in der Hoffnung, dass daran niemand mehr vorbeikommt. Auf Drohungen von Ihrer Seite sowie auch von einigen anderen Kassen gegen mich kann ich nicht verzichten – motivieren sie mich doch, den gedanklich bereits vollzogenen Schritt zum Ausstieg aus diesem plansozialistischem System auch endgültig zu vollziehen. Schreiben wie Ihres vom 12.02.09 dürften auch viele Kollegen zumindest darüber nachdenken lassen, ähnliches zu tun. DENN MERKE: W I R S I N D D I E Ä R Z T E !! Übrigens: Ihr Schreiben wird vielen meiner Kollegen unter www.facharzt.de sowie auf meiner HP www.dr-fritzenschaft.de zur Kenntnisnahme gebracht werden. Auf die Reaktionen bin ich schon sehr gespannt, falls Sie es wünschen, informiere ich Sie gerne. Natürlich steht es auch Ihnen frei, meine zuständige KV (Augsburg, Frohsinnstr. 2) sowie andere Kassen über mein Schreiben zu informieren und mich dann davon in Kenntnis zu setzen. Ich hoffe, dass auch Ihnen genau wie mir das Wohl unserer Kunden das Wichtigste ist. Ich arbeite durchschnittlich 60 Stunden pro Woche dafür (und Sie ??) Leider ist aufgrund der politischen Rahmenbedingungen dies zur Zeit in den Praxen nicht mehr möglich. Ich bitte Sie auch, ehrlicherweise Ihren Kunden mitzuteilen, dass nach SGB V die Behandlung wirtschaftlich, ausreichend und notwendig sein muss. Mit anderen Worten: Note 4. Und teilen Sie mir doch mit, wie die Behandlung zu erfolgen hat: wer entscheidet was notwendig-ausreichend-wirtschaftlich ist: Sie – die Kasse, die Kundin oder der Arzt ? Ich habe übrigens nichts gegen Krankenkassen-Sie können ja auch nichts dafür-Sie bezahlen-Ihre Mitglieder bekommen keine adäquaten Leistungen mehr-wir Ärzte kein vernünftiges Honorar mehr- es ist ja wohl offensichtlich politisch so gewollt. Daran liesse sich was ändern – wenn Kassen, Ärzte und Patienten/Kunden an einem Strang ziehen. Und dafür sorgen, dass die Dinge sich ändern. Zusammenfassung: Frau ..... kann die 40 Euro in meiner Praxis abholen – Bitte Bitte empfehlen Sie ihr und ALLEN !!Ihren anderen Mitgliedern: ein anderer Frauenarzt ist viel besser, freundlicher, kompetenter, nicht so kritisch, viel bequemer, macht alles, was Sie wollen, kuscht, lässt sich noch einschüchtern, läuft gerne in geduckter Haltung, schallt alle – oben,unten,links,rechts, berät mindestens 1 Stunde, wöchentlich oder täglich:immer auf Wunsch der Kundin, Termine nach Wunsch, täglich auch gerne nach 22 Uhr, oder auch vor 4 Uhr, macht Hausbesuche, auch im Urlaub, selbst in Ihrem Wohnwagen in Italien, auch Sonntags, Sie brauchen nur zu rufen ..hat Angst vor Zukunft-Kassen-KV-vorm Spiegel… Bitte empfehlen Sie Frau ... und ALLEN Ihren Mitgliedern eine Durchschnittspraxis mit Durchschnittsarzt und Durchschnittsleistungen zu Durchschnittspreisen sowie Durchschnittsterminen mit Durchschnittswartezeit.. Ihre Leistungen sind ja schliesslich Premium !!
Meine Kundin erhält einen Durchschlag (? Machen Sie noch Durchschläge ?) dieses Schreibens zur Kenntnisnahme.
Mit feundlichen Grüssen
P.S. Liebe Frau ....., mit „SIE“ in diesem Brief sind natürlich nicht Sie persönlich gemeint. Es würde mich freuen, wenn Entscheidungsträger Ihrer Kasse dieses Schreiben auch zu Lesen bekommen. Auch wenn es nur von einem popeligen Allgäuer Frauenarzt kommt
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